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Informationen zu E10
Was ist E10?
E10 bezeichnet Benzin. Dabei steht der Buchstabe „E“ steht für Ethanol, die Zahl „10“ gibt an, dass dieses Benzin bis zu 10 % Ethanol enthalten kann. Bisher betrug der Ethanolanteil im Benzin bis zu 5 %. Bei dem im Benzin enthaltenen Ethanol handelt es sich um den Biokraftstoff Bioethanol. Dieser Biokraftstoff wird aus Pflanzen gewonnen, die umweltverträglich angebaut werden.
Warum gibt es E10?
Biokraftstoffe spielen eine wichtige Rolle beim Klimaschutz. Sie verursachen weniger Treibhausgase im Vergleich zu herkömmlichen Kraftstoffen. Die Verwendung von Biokraftstoffen und damit die Nutzung von nachwachsenden Rohstoffen ist ein bedeutender Betrag zur weltweiten Ressourcenschonung der Erdölvorkommen.
Kann Ihr Renault E10 tanken?
Fast alle RENAULT Benzin Fahrzeuge, die seit Januar 1997 vermarktet werden und die mindestens die Abgasnorm Euro2 erfüllen, sind in werkseitigem Auslieferungszustand für E10 Kraftstoff geeignet. Bei nachträglich motor- oder kraftstoffseitig veränderten Fahrzeugen ist eine zusätzliche Freigabe durch den jeweiligen Systemhersteller erforderlich.
MODELLE, DIE GENERELL NICHT FÜR DIE BETANKUNG MIT E10-KRAFTSTOFF GEEIGNET SIND
Renault 19 alle
Megane 1 mit 2,0 l mit Benzin-Direkteinspritzung (F5R 700)
Megane 1 mit 2,0 l mit Benzin-Direkteinspritzung (F5R 740)
Laguna 2 mit 2,0 l mit Benzin-Direkteinspritzung (F5R 782)
Laguna 2 mit 2,0 l Turbo (F4R 764) Baujahr Jan/2000 bis Dez/2002
Laguna 2 mit 2,0 l Turbo (F4R 765) Baujahr Jan/2000 bis Dez/2002
Espace 4 mit 2,0 l Turbo (F4R 790) Baujahr Jan/2000 bis Dez/2002
Espace 4 mit 2,0 l Turbo (F4R 794) Baujahr Jan/2000 bis Dez/2002
Velsatis mit 2,0 l Turbo (F4R 762) Baujahr Jan/2000 bis Dez/2002
Velsatis mit 2,0 l Turbo (F4R 763) Baujahr Jan/2000 bis Dez/2002
Avantime mit 2,0 l Turbo (F4R 760) Baujahr Jan/2000 bis Dez/2002
Avantime mit 2,0 l Turbo (F4R 761) Baujahr Jan/2000 bis Dez/2002
Darüber hinaus sind Fahrzeuge, die ohne technische Änderungen aufgrund einer Herstellerbescheinigung nachträglich von Euro 1 auf Euro 2 umgeschlüsselt worden sind, nicht für E10-Kraftstoff freigegeben.
Welche Schäden entstehen bei der Betankung unverträglicher Fahrzeuge mit E10-Kraftstoffen?
Bereits einmaliges Betanken mit E10-Kraftstoffen kann zu vielfältigen Schäden im gesamten Kraftstoffsystem führen. Es wird deshalb empfohlen, falsch betankte Fahrzeuge möglichst ab der Betankung nicht mehr zu starten, den Tank vollständig zu entleeren und penibel zu reinigen. Bei bereits einmal gestarteten Fahrzeugen muss zusätzlich das komplette Kraftstoffsystem gereinigt oder ggfs. sogar erneuert werden.
Es ist nicht möglich, durch Betanken von Nicht-E10-Kraftstoff oder Hinzufügen von sonstigen Kraftstoffadditiven Schäden zu vermeiden oder zu reduzieren.
Bei weiteren Fragen wenden Sie sich bitte an den nächsten Renault Händler oder die Renault Kundenbetreuung per Telefon 01805/894646-10 (0,14 €/Min. aus dem Festnetz der Deutschen Telekom AG, Mobilfunktarife können abweichen und betragen maximal 0,42 €/Min.) bzw. E-Mail an dialog.deutschland@renault.de.
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